Wednesday, November 15, 2006

Keine Islamistenfahne im Gerichtssaal!

*** ﷲ ﻻ ﺍﻻ ﺸﻳﻄﺎﻦ ﻮ ﻤﺤﻤﺪ ﻻ ﺍﻻ ﺮﺴﻮﻞ ﺍﻠﺸﻳﻄﺎﻦ ***

Richter setzt Schöffin mit Kopftuch vor die Tür – gelesen unter

http://www.myblog.de/politicallyincorrect/art/8475980 :

Weil die türkischstämmige Moslemin Güler T. sich weigerte, während ihrer Tätigkeit als Schöffin am Dortmunder Landgericht ihr Kopftuch abzunehmen, setzte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig kurzerhand vor die Tür. Er begründete seine Entscheidung mit dem Neutralitätsgebot, dem sich auch ehrenamtliche Richter zu unterwerfen hätten. Für Richter Pennig trägt Güler T. mit ihrem Kopftuch ihre Weltanschauung offen zur Schau. ...

Und diese Weltanschauung verträgt sich überhaupt nicht mit einer freiheitlichen Gesellschaft und ihrer Gerichtsbarkeit. ...

"Das Kopftuch ist wie ein Körperteil von mir, wie ein Schutz, ohne es würde ich mich nackt fühlen", sagt die junge Türkin.

<Wie paranoid muss man denn sein, um solch ein verkorkstes Körpergefühl zu haben?>

Seit ihrem achten Lebensjahr trage sie ein Kopftuch.

<Armes Mädchen – ein Judokurs wäre viel wirkungsvoller gegen böse Onkels gewesen.>

Für sie, "als überzeugte Muslima" gehöre es einfach dazu.

>

Im üblichen moslemischen Selbstmitleid beklagt sie, dass sie immer wieder mit solchen Vorurteilen und Klischees zu kämpfen habe.

Eine höchstrichterliche Entscheidung über das Tragen von Kopftüchern im Richteramt gibt es bislang nicht. Die meisten Juristen fühlen sich mit einer Entscheidung gegen Kopftücher jedoch auf der sicheren Seite. Schließlich seien auch Mönchskutten und eventuell aus modischen Gründen getragene Kappen bei Schöffen nicht zulässig. Außerdem sei auch in türkischen Gerichtssälen den Prozessbeteiligten das Tragen von Kopftüchern untersagt.

Traurig eigentlich, dass in diesem Land erst noch lange Diskussionen pro und contra Läusewärmer geführt werden müssen, die in der Türkei - also ironischerweise in einem Land mit ISLAMISCHER Tradition - seit der Modernisierung unter Atatürk in den 1920ern vom Tisch sind!>

Auf jeden Fall - so erklärte Dr. Annedore Flüchter als Sprecherin des Dortmunder Landgerichts - unterliege die Entscheidung für oder gegen das Tragen von Kopftüchern der richterlichen Unabhängigkeit. ...

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