Tuesday, May 02, 2006

Hohe theologische Fakultät des Islam bejaht Tötungs“recht“ an Glaubensabtrünnigen

Der Fall des wegen Austritts aus der Religion des „Friedens“ (fast) hingerichteten Konvertiten zum Christentum, Abdul Rahman, war kein Einzelfall.

Man vergleiche folgendes „Rechts“gutachten (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Murtadd; meine Anmerkungen in eckigen Klammern):

Ein Rechtsgutachten (fatwa) des Fatwa-Ausschusses der Azhar <-Akademie; höchste theologische Fakultät des sunnitischen Islam mit Sitz in Kairo> über die Tötung von Apostaten <Glaubensabtrünnigen
> aus dem Jahr 1978

… Im Namen des barmherzigen und gnädigen Gottes.
Frage vom Herrn Ahmad Derwisch; er hat diese Frage durch Herrn (Name nicht sichtbar), deutscher Staatsangehörigkeit, vorgelegt:

Ein Mann muslimischen Glaubens, ägyptischer Staatsangehörigkeit heiratete eine Frau christlichen Glaubens, deutscher Staatsangehörigkeit. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
1 - Was ist das Urteil des Islams über den Status dieser Person mit Hinblick auf die islamischen Strafen?
2 - Werden seine Kinder als Muslime oder als Christen angesehen? Was ist das Urteil?

Die Antwort:
Gott der Herr der Welten sei gelobt. Gott segne den Herrn der Gesandten, unseren Herrn Muhammed, seine Familie und alle seine Gefährten und gebe ihnen Heil.
Hiermit erteilen wir Auskunft:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.

<… sollte besser „islamofaschistisch getötet“ heißen.>

Was seine Kinder betrifft, so sind sie als Minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.
Gott der Allmächtige weiß es am besten.“

<… realistischerweise heißt es zumindest hier NICHT „Gott der BARMHERZIGE“ – denn dieses Attribut wäre mit Blick auf den Sachverhalt nun wirklich der BLANKE HOHN.>

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