Verrat unserer Werte am Hindukusch
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http://www.idea.de/startseite/nachrichten/sv-ss-topnews/article/44401/736/ :
„Bundeswehrsoldaten schreiten in Afghanistan nicht gegen eventuelle Fälle von Christenverfolgung ein. Das hat Minister Franz Josef Jung (CDU) dem CSU-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer auf Anfrage mitgeteilt. Singhammer hatte auf den Fall des zum Christentum übergetretenen Afghanen Abdul Rahman Bezug genommen, der Anfang des Jahres wegen Abfalls vom Islam vor Gericht gestellt wurde. Ihm drohte nach dem islamischen Religionsgesetz die Todesstrafe. Erst nach internationalen Protesten kam er am 28. März frei.
Jung hält dies wie auch das Auswärtige Amt nicht für Christenverfolgung, sondern für einen Einzelfall, in dem ein Staatsanwalt versucht habe, einen abtrünnigen Moslem gegen geltendes Recht zu bestrafen.“
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FRAGE: Was IST denn bitteschön „geltendes Recht“, wenn nicht das erwähnte islamische Religionsgesetz – dem leider auf der seinerzeit in DEUTSCHLAND stattfindenden Konferenz zur Erarbeitung der Verfassung Afghanistans kein Riegel vorgeschoben wurde dort, wo es MENSCHENRECHTE VERLETZT?
Allein schon die „humanerweise“ von der Scharia gelassene Möglichkeit, der Todesstrafe für Glaubensabfall zu entkommen, indem derjenige für „nicht zurechnungsfähig“ erklärt wird (wie im oben erwähnten Fall), ist MENSCHENVERACHTEND!
Vom Islam zum Christentum übergetreten, daher „nicht zurechnungsfähig“?
Na danke schön...
*** Ein Glaube, der Menschenrechtsverletzungen wie Verstümmelungen, Steinigungen und die Hinrichtungen u.a. von Glaubensabtrünnigen für „gottgefällig“ hält, ist FASCHISTOID und MENSCHENVERACHTEND ***
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