Friday, March 24, 2006

Scharia in Westfalen?

- "Blasphemie-Urteil" gegen Kloran-Rollen-Hersteller -

(Im Folgenden zitiert nach http://bdb-news.blogspot.com/):

Der 61-jährige Kaufmann Manfred van H. wurde am 23. Februar 2006 vom Amtsgericht Lüdinghausen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 300 Stunden soziale Arbeit verurteilt. Das Strafmaß liegt damit in etwa in dem Bereich, den ein jugendlicher Schläger erhält, der jemanden halb totgeschlagen hat.

Was war van H.s Verbrechen? Er hatte kurz nach den islamistischen Anschlägen in London an ca. 15 Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine jeweils ein Blatt Klopapier mit dem Stempelaufdruck KORAN, DER HEILGE QUR-AN verschickt ...
Im beigefügten Anschreiben wurde für den Erwerb einer kompletten Rolle mit dieser Prägung geworben. Aus dem Erlös solle ein Mahnmal für die Opfer des Islamismus errichtet werden.

Verurteilt wurde van H. aufgrund des "Blasphemie-Paragraphen" § 166 StGB ("Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"). In Gang kam das Verfahren aufgrund einer "offiziellen Verbalnote" der Islamischen Republik Iran vom 19. Juli 2005 an das Auswärtige Amt. Pikanterweise wurde hier die Verurteilung eines deutschen Staatsbürgers wegen Blasphemie von jenem islamistischen Staat erreicht, dessen Präsident in Deutschland wegen der Leugnung des Holocaust verurteilt werden müßte. Entsprechende Klagen von Angehörigen jüdischer Opfer sind in Vorbereitung.

"Blasphemie", so die offizielle Definition, ist die "öffentliche Beschimpfung eines Religionsbekenntnisses".

Wiederum pikanterweise ist die öffentliche Beschimpfung anderer Religionsbekenntnisse, Blasphemie also, ein völlig ungeniert angewandter Usus des Koran. Immer wieder werden darin die Anhänger anderer Religionen als "Ungläubige", ja schlimmer noch als "Schweine, Affen" usw. beschimpft. ... Den eigentlichen "Schöpfern" des Monotheismus, den Juden, wird "Unglaube" attestiert. Die Juden von Medina mußten diesen ihren "Unglauben" schon zu Lebzeiten Mohammeds mit dem Leben bezahlen, als dieser im Jahre 627 die ca. 800 männlichen Juden von Medina köpfen ließ.

Mohammed ist damit der einzige Stifter einer Weltreligion, der persönlich ein Massaker angeordnet hat.

Ist der Koran also ein blasphemisches Buch? Dann müßte § 166 StGB greifen.

... Gleichwohl stellen sich kritische Fragen bezüglich der Härte des van H.-Urteils.

Handelt es sich um ein politisches Urteil? Hat man je davon gehört, daß jemand wegen Verunglimpfung christlicher Symbole derart bestraft wurde? Etwa die Zeitschrift Titanic, die einen gekreuzigten Christus als Klopapierrollenhalter ... abbildete, auf der Titelseite des Blatts?

Wo kein Kläger ist kein Richter? Was wäre gewesen, wenn der Vatikan mit einer Verbalnote beim Auswärtigen Amt interveniert und Bestrafung gefordert hätte? Wäre der Chefredakteur dann auch zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden? Der Aufschrei des liberalen Establishments läßt sich erahnen.

Halten also zweierlei Maß Einzug ins deutsche Rechtswesen? Erleben wir hier - auf Druck einer auswärtigen, muslimischen Macht - erste Schritte in Richtung auf eine Schariafizierung des deutschen Rechts?

Meinte das der Staatsanwalt mit seiner Bewertung, daß ein "deutliches Zeichen nach außen gesetzt worden" sei - in Richtung Iran & Co.? Das sind beunruhigende Fragen, die das H.-Urteil aufwirft ...“

0 Comments:

Post a Comment

<< Home