„Käfighaltung“ – im Islam nicht nur für Hennen:
„Und wer von euren Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt.“ (Sure 4, Vers 15; was mit Hurerei begehenden Männer geschehen soll, darüber schweigt sich der Koran hier aus.)
Dieser Vers wird auch Frauen-Kerker-Vers genannt. Seine tragische Umsetzung in die Praxis wird in dem Buch „Ich, Prinzessin aus dem Haus Al Saud“ von J. Sasson geschildert: Eine Tochter aus saudischem Königshause wurde wegen ihrer Liebe zu einem Studenten in London in der sog. Frauenkammer eingekerkert. Nur ein Schlitz in der Tür diente zur Gabe von Nahrung und ein Loch im Boden für Fäkalien. Auf Seite 202 und 265f. wird der obige Koranvers als Grund für diese unmenschliche Behandlung angegeben.
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